Geheimhaltungsvereinbarung.
Selbst gehosteter DocuSeal-Unterzeichnungsablauf. Die Einwilligung schaltet die eingebettete Sitzung frei; die signierte PDF, das Prüfzertifikat, die Hashes und die Webhook-Nachweise werden serverseitig gespeichert, bevor der Zugriff freigeschaltet wird.
Einwilligung vor der Unterzeichnung
Indem Sie fortfahren, erklären Sie sich damit einverstanden, diese NDA elektronisch zu unterzeichnen, und willigen in die Verwendung elektronischer Aufzeichnungen und elektronischer Signaturen ein. Sie erkennen an, dass Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich Ihres Namens, Ihrer E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Ihres User-Agents, Zeitstempel, Signaturaufzeichnungen und Prüfprotokolle, zum Zweck der Ausführung, Speicherung, des Nachweises und der Durchsetzung dieser NDA verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
Das eingebettete DocuSeal-Unterzeichnungsformular wird hier eingebunden, sobald das Backend eine Übermittlungssitzung erstellt und die Embed-Nutzlast zurückgibt. Es wird keine öffentliche Download-URL offengelegt.

Diese bilaterale Geheimhaltungsvereinbarung („Vereinbarung") wird zum Datum der elektronischen Annahme durch die empfangende Partei („Inkrafttretensdatum") geschlossen, zwischen Mikhail Kostan, einer in Kolumbien ansässigen Privatperson, geschäftlich tätig als auriglyph („Unternehmen"), und der institutionellen Einheit, die in der zugehörigen Zugriffsanfrage und Unterzeichnungssitzung benannt ist („Gegenpartei"). Das Unternehmen und die Gegenpartei werden hierin jeweils als „Partei" und gemeinsam als die „Parteien" bezeichnet.
Definitionen
„Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle nicht öffentlichen technischen, finanziellen, kommerziellen, betrieblichen oder strategischen Informationen, die von einer Partei der anderen offengelegt werden — einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Quellcode, Algorithmen, Komprimierungstechniken, Benchmark-Methoden, Engine-Architekturen, Korpusstrukturen, kryptografische Konstruktionen, Finanzdaten, Geschäftsstrategien und Kundenbeziehungen. Vertrauliche Informationen umfassen Informationen, die schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf jede andere Weise offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht.
„Zulässiger Zweck" bezeichnet die Bewertung von auriglyph-Engine-Artefakten und technischer Dokumentation zum Zweck der Beurteilung einer potenziellen kommerziellen, Forschungs- oder Integrationspartnerschaft im Rahmen des spezifischen Umfangs, der in der bei der Gegenzeichnung zugewiesenen Zugriffsanfrage-Referenz vereinbart wurde.
„Artefakte" bezeichnet alle Engine-Binärdateien, Zwischenrepräsentationen, Benchmark-Korpora, Testvektoren, Dokumentationen oder abgeleiteten Materialien, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden.
Geheimhaltungspflichten
Jede Partei verpflichtet sich:
- Alle Vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und dabei mindestens dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen aufwendet — in keinem Fall jedoch weniger als angemessene Sorgfalt;
- Vertrauliche Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei an keinen Dritten weiterzugeben;
- Vertrauliche Informationen ausschließlich für den Zulässigen Zweck und nicht für konkurrierende Zwecke oder kommerzielle Entwicklungen außerhalb des vereinbarten Umfangs zu verwenden;
- Den Zugang zu Vertraulichen Informationen auf Mitarbeitende, leitende Angestellte, Auftragnehmer oder Berater zu beschränken, die (i) für den Zulässigen Zweck ein berechtigtes Bedürfnis zur Kenntnisnahme haben und (ii) durch Geheimhaltungspflichten gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie die hierin festgelegten.
Ausnahmen
Die Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, die:
- Ohne Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden;
- Sich vor der Offenlegung rechtmäßig und ohne Beschränkung im Besitz der empfangenden Partei befanden;
- Rechtmäßig von einem Dritten empfangen werden, der hinsichtlich solcher Informationen keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt;
- Von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen entwickelt werden;
- Aufgrund geltenden Rechts, einer Verordnung oder einer gültigen gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen — vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich und kooperiert bei allen Bemühungen, eine Schutzanordnung oder eine gleichwertige Maßnahme zu erwirken.
Geistiges Eigentum
Nichts in dieser Vereinbarung gewährt einer Partei eine Lizenz, ein Recht, einen Titel oder ein Interesse an den Vertraulichen Informationen oder am geistigen Eigentum der anderen Partei, mit Ausnahme des streng begrenzten Rechts, diese während der Laufzeit dieser Vereinbarung für den Zulässigen Zweck zu nutzen. Alle Rechte des geistigen Eigentums — einschließlich Patente, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte und Know-how — verbleiben bei der offenlegenden Partei. Es werden keine stillschweigenden Lizenzen gewährt.
Die Gegenpartei darf keine Artefakte zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, Quellcode, Algorithmen oder Strukturen daraus abzuleiten, es sei denn, eine solche Tätigkeit ist vom Unternehmen ausdrücklich schriftlich gestattet.
Laufzeit und Fortbestand
Diese Vereinbarung tritt zum Inkrafttretensdatum in Kraft und bleibt für 36 Monate in Kraft, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich vorzeitig gekündigt wird. Die Geheimhaltungspflichten bestehen nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung für weitere 36 Monate fort und bestehen unbefristet fort in Bezug auf Artefakte, die nach geltendem Recht Geschäftsgeheimnisse darstellen.
Rückgabe oder Vernichtung
Auf schriftliche Anfrage der offenlegenden Partei oder bei Beendigung dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei unverzüglich — und in jedem Fall innerhalb von 10 Geschäftstagen — alle in ihrem Besitz befindlichen materiellen und elektronischen Vertraulichen Informationen zurückgeben oder sicher vernichten und diese Rückgabe oder Vernichtung schriftlich bestätigen. Die empfangende Partei darf eine Archivkopie ausschließlich zu Compliance-Zwecken aufbewahren, vorbehaltlich fortbestehender Geheimhaltungspflichten.
Rechtsbehelfe
Jede Partei erkennt an, dass jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung einen nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen kann, für den ein finanzieller Schadensersatz ein unzureichender Rechtsbehelf wäre, und dass die nicht verstoßende Partei berechtigt ist, neben allen anderen gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht verfügbaren Rechtsbehelfen einen Anspruch auf Billigkeitsmaßnahmen — einschließlich einstweiliger Verfügung und Erfüllung in Natur — geltend zu machen, ohne dass eine Sicherheitsleistung erforderlich ist.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Kolumbien und ist nach diesem auszulegen, ohne Rücksicht auf dessen Kollisionsnormen. Jeder Streit, jede Kontroverse oder jeder Anspruch, der sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, einschließlich ihres Bestehens, ihrer Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung, wird den zuständigen Gerichten Kolumbiens, vorzugsweise Bogotá D.C., vorgelegt, sofern die Parteien später nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Nichts in dieser Klausel hindert eine Partei daran, von einem zuständigen Gericht in Kolumbien dringenden einstweiligen Rechtsschutz oder eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Elektronische Ausführung
Diese Vereinbarung kann elektronisch ausgeführt werden. Elektronische Signaturen, Einwilligung per Kontrollkästchen, elektronische Aufzeichnungen, Zeitstempel, Prüfprotokolle, DocuSeal-Übermittlungs-IDs und zugehörige technische Nachweise sind gültig und zulässig, um die Zustimmung und Ausführung dieser Vereinbarung durch die Parteien im gleichen Umfang wie handschriftliche Unterschriften nach den geltenden Gesetzen über den elektronischen Handel und elektronische Signaturen nachzuweisen.
Mitteilungen und Nachweisaufzeichnungen
Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung können an [email protected] gesendet werden. Das Unternehmen darf signierte PDFs, Prüfzertifikate, Metadaten, Hashes, Webhook-Nutzlasten, IP-Adressen, User-Agents, Zeitstempel und E-Mail-Protokolle als rechtliche Nachweise für die Dauer aufbewahren, die erforderlich ist, um diese Vereinbarung und jede damit verbundene Zugriffsentscheidung zu schützen, nachzuweisen, durchzusetzen oder zu verteidigen.
Allgemeines
- Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands dar und ersetzt alle vorherigen Erörterungen, Erklärungen und Vereinbarungen.
- Änderungen. Keine Änderung oder kein Verzicht auf eine Bestimmung ist wirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und wird von beiden Parteien unterzeichnet.
- Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung für ungültig oder undurchsetzbar befunden werden, so ist sie im geringstmöglichen Umfang zu ändern, um sie gültig zu machen, und die übrigen Bestimmungen bleiben vollumfänglich in Kraft.
- Kein Verzicht. Das Versäumnis, ein Recht aus dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die künftige Durchsetzung dar.
- Abtretung. Keine Partei darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten; mit der Ausnahme, dass das Unternehmen diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, einem Erwerb oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte abtreten darf.
Dies ist ein Vorlagedokument. Der maßgebliche Gerichtsstand, die Unterzeichnungsnachweise und der endgültige Umfang werden bei der Gegenzeichnung bestätigt. Für rechtliche Mitteilungen schreiben Sie an [email protected].